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   BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95   

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https://dejure.org/1997,36012
BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95 (https://dejure.org/1997,36012)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 6 AZR 808/95 (https://dejure.org/1997,36012)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 808/95 (https://dejure.org/1997,36012)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95
    Diese sind zwar bestimmt genug, jedoch insgesamt unbegründet, da die begehrten Feststellungen für alle von den Anträgen umfaßte Fallgestaltungen nicht getroffen werden können (vgl. BAGE 76, 364, 369 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, zu II A der Gründe; BAGE 52, 160, 165 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe) und der Kläger keine Tatsachen vorgetragen hat, die eine teilweise Entscheidung ermöglichen.
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95
    Dies folgt daraus, daß sich aus einer entsprechenden Feststellung derzeit noch Rechtsfolgen ergeben können (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95
    Diese sind zwar bestimmt genug, jedoch insgesamt unbegründet, da die begehrten Feststellungen für alle von den Anträgen umfaßte Fallgestaltungen nicht getroffen werden können (vgl. BAGE 76, 364, 369 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, zu II A der Gründe; BAGE 52, 160, 165 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe) und der Kläger keine Tatsachen vorgetragen hat, die eine teilweise Entscheidung ermöglichen.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95
    Diese sind zwar bestimmt genug, jedoch insgesamt unbegründet, da die begehrten Feststellungen für alle von den Anträgen umfaßte Fallgestaltungen nicht getroffen werden können (vgl. BAGE 76, 364, 369 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, zu II A der Gründe; BAGE 52, 160, 165 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe) und der Kläger keine Tatsachen vorgetragen hat, die eine teilweise Entscheidung ermöglichen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.10.1995 - 4 Sa 300/95

    Angestellter Arzt; Fachklinik; Gutachten; Arbeitsvertragliche Pflichten;

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 808/95
    hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Februar 1997 durch den Vizepräsidenten Dr. Peifer, die Richter Dr. Freitag und Dr. Armbrüster sowie die ehrenamtlichen Richter Schwarck und Kapitza für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Oktober 1995 - 4 Sa 300/95 - wird zurück gewiesen.
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Dass er einen sog. Globalantrag stellt, steht dessen Zulässigkeit bei hinreichender Bestimmtheit nicht entgegen (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 808/95 - zu II 2 der Gründe; Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 73, 229).

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon im Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (st. Rspr., zB BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 461/04 - Rn. 38, SAE 2007, 106; zum Feststellungsantrag BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 808/95 - zu II 2 der Gründe).

  • ArbG Mönchengladbach, 15.04.2016 - 5 Ga 7/16

    Cora Schumacher verlangt von ihrem ehemaligen Hausmeister die Unterlassung von

    Soweit die Unterlassungsanträge im Übrigen für eine Vielzahl von Fallgestaltungen Geltung beanspruchen, macht dies die Anträge noch nicht zu unbestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zur Abgrenzung unbestimmter Anträge zu sog. "Globalanträgen" BAG, Urt. v. 20.2.1997 - 6 AZR 808/95 n.v.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon im Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (st. Rspr., zB BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 461/04 - Rn. 38, SAE 2007, 106; zum Feststellungsantrag BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 808/95 - zu II 2 der Gründe).".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 26 Sa 1991/08

    Arbeitszeit - Wachpolizist - Pause - An- und Ablegen der Uniform/Dienstwaffe -

    a) Globalanträge sind zwar bestimmt genug, jedoch insgesamt unbegründet, da die begehrten Feststellungen für alle von den Anträgen umfasste Fallgestaltungen nicht getroffen werden können und keine Tatsachen vorgetragen sind, die eine teilweise Entscheidung ermöglichen (BAG 20.02.1997 - 6 AZR 808/95 - Juris, zu II 2 der Gründe).
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